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Eröffnungsrede von Dr. Alfred Müller-Biondi anlässlich der Buchvernissage vom 25. November 2002 Sehr geehrte Damen und Herren Ich freue mich, Sie im Namen meiner Frau, der Autorin Ursula Müller-Biondi, zur heutigen Vernissage ihres neuen Buches recht herzlich begrüssen zu dürfen. Der Ort der heutigen Veranstaltung ist nicht etwa zufällig, sondern ganz bewusst gewählt worden. Ursula erlebte nämlich ihre ersten fünf Kindheitsjahre gleich hier nebenan an der Froschaugasse 2, in der Dachwohnung im obersten Stock, die ihre Eltern auch «Taubenschlag» nannten, weil unter dem Dach tatsächlich auch Tauben hausten. Ursula hat deshalb noch immer eine besondere Beziehung zu diesem Quartier. Nach langer innerer Vorbereitung hat Ursula in 2½-jähriger harter Arbeit ihr erstes Buch mit dem Titel «Ursula Biondi – Geboren in Zürich», eine Lebensgeschichte, geschrieben, das nun vorliegt. Ich gratuliere ihr sehr herzlich zu diesem Buch. Sie arbeitet darin einerseits ihre eigene Lebensgeschichte auf, geht aber andererseits auch auf die Verhältnisse in den Sechziger-Jahren, also vor noch nicht einmal 40 Jahren ein, als es noch kein Frauenstimmrecht, dafür aber ein Konkubinatsverbot und ein Eheverbot für schuldig Geschiedene gab. Damals galt auch noch das aus der reinen Männerpolitik hervorgegangene Bürgerrechtsgesetz, dessen Leitgedanke die Einheit des Bürgerrechts in der Familie war, und durch das die Schweizer Frauen, die einen Ausländer heirateten, ihr eigenes Schweizer Bürgerrecht verloren. Auch die Kinder von Schweizer Müttern, wie zum Beispiel Ursulas Vater und Ursula selber, galten nach diesem Gesetz als Ausländer. Ab 1952 konnten dann wenigstens die Frauen ihr Schweizer Bürgerrecht wieder zurückverlangen, die Väter und die Kinder aber blieben Ausländer. Was diese – heute kaum mehr vorstellbaren – gesetzlichen Bestimmungen für die junge Ursula bedeuteten, darauf geht sie in ihrem Buch schonungslos ein. Das Buch soll ein Zeugnis des damaligen Zeitgeistes sein und aufzeigen, was damals in unserer Stadt alles möglich war, und wie die Behörden ihre Macht gegenüber wehrlosen Menschen ausspielten. Ich selber gehörte damals als junger Jurist zu dieser Behördenklasse, hätte es mir aber nicht träumen lassen, dass in diesen Kreisen einem jungen wehrlosen Menschen und insbesondere diesen sog. Ausländern, die nach heutigem Recht gar keine solchen mehr wären und es eigentlich auch nie waren, derartiges Unrecht angetan werden konnte. Die Geschichte der jungen Ursula Biondi ist spannend und geht unter die Haut. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sie aufmerksam zu lesen und daraus Ihre eigenen Schlüsse und Lehren zu ziehen. |
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Wir freuen uns auf EuchUrsula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Erna, Hans-Jürg, Liliane, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, René, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine ... |
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Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der BetroffenenAb Beginn des Projekts März 2008 administrativ Versorgte 1942-1981. Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. D.h. ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechsel, Telefongesprächen, SMS, Telefaxen etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden.Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt. |
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