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Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Eröffnungsrede von Dr. Alfred Müller-Biondi

anlässlich der Buchvernissage vom 25. November 2002
189 Personen anwesend

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Familienmitglieder und Freunde

Ich freue mich, Sie im Namen meiner Frau, der Autorin Ursula Müller-Biondi, zur heutigen Vernissage ihres neuen Buches recht herzlich begrüssen zu dürfen.

Der Ort der heutigen Veranstaltung ist nicht etwa zufällig, sondern ganz bewusst gewählt worden. Ursula erlebte nämlich ihre ersten fünf Kindheitsjahre gleich hier nebenan an der Froschaugasse 2, in der Dachwohnung im obersten Stock, die ihre Eltern auch «Taubenschlag» nannten, weil unter dem Dach tatsächlich auch Tauben hausten. Ursula hat deshalb noch immer eine besondere Beziehung zu diesem Quartier.

Nach langer innerer Vorbereitung hat Ursula in 2½-jähriger harter Arbeit ihr erstes Buch mit dem Titel «Ursula Biondi – Geboren in Zürich», eine Lebensgeschichte, geschrieben, das nun vorliegt. Ich gratuliere ihr sehr herzlich zu diesem Buch.

Sie arbeitet darin einerseits ihre eigene Lebensgeschichte auf, geht aber andererseits auch auf die Verhältnisse in den Sechziger-Jahren, also vor noch nicht einmal 40 Jahren ein, als es noch kein Frauenstimmrecht, dafür aber ein Konkubinatsverbot und ein Eheverbot für schuldig Geschiedene gab. Damals galt auch noch das aus der reinen Männerpolitik hervorgegangene Bürgerrechtsgesetz, dessen Leitgedanke die Einheit des Bürgerrechts in der Familie war, und durch das die Schweizer Frauen, die einen Ausländer heirateten, ihr eigenes Schweizer Bürgerrecht verloren. Auch die Kinder von Schweizer Müttern, wie zum Beispiel Ursulas Vater und Ursula selber, galten nach diesem Gesetz als Ausländer. Ab 1952 konnten dann wenigstens die Frauen ihr Schweizer Bürgerrecht wieder zurückverlangen, die Väter und die Kinder aber blieben Ausländer. Was diese – heute kaum mehr vorstellbaren – gesetzlichen Bestimmungen für die junge Ursula bedeuteten, darauf geht sie in ihrem Buch schonungslos ein. Das Buch soll ein Zeugnis des damaligen Zeitgeistes sein und aufzeigen, was damals in unserer Stadt alles möglich war, und wie die Behörden ihre Macht gegenüber wehrlosen Menschen ausspielten. Ich selber gehörte damals als junger Jurist zu dieser Behördenklasse, hätte es mir aber nicht träumen lassen, dass in diesen Kreisen einem jungen wehrlosen Menschen und insbesondere diesen sog. Ausländern, die nach heutigem Recht gar keine solchen mehr wären und es eigentlich auch nie waren, derartiges Unrecht angetan werden konnte. Die Geschichte der jungen Ursula Biondi ist spannend und geht unter die Haut. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sie aufmerksam zu lesen und daraus Ihre eigenen Schlüsse und Lehren zu ziehen.

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

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