Logo RAVIA
Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Was bedeutet Administrativ-Versorgte?

Jugendliche, welche ihre ganze Kindheit schon in diversen Kinderheimen verbracht hatten, die den dort üblichen Misshandlungen und sexuellen Übergriffen durch Flucht entgehen wollten, wurden ins Gefängnis gesperrt. Wenn es sich um Waisen handelte, wurde deren Waisenrente für die „Pensionskosten“ zurück behalten.

Jugendliche, die sich gegen Gewalt im Elternhaus zur Wehr setzten oder die elterliche Autorität in Frage stellten, die sich erlaubten mit 17 oder 18 Jahren eine Freundin oder einen Freund zu haben, wurden ins Gefängnis gesteckt, wenn Behörden von den Eltern herangezogen wurden. Psychiatrische Kliniken stellten Behörden Gutachten aus, welche diese dann als Begründung für die Inhaftierung angeführt wurden. Selbstmordversuche wurden zum Teil von Psychiatern mit Gefängnis therapiert.

Jugendliche Mädchen, die schwanger waren, wurden wegen liederlichem Lebenswandel ins Gefängnis gesteckt. Die im Gefängnis geborenen Kinder wurden zur Zwangsadoption freigegeben. Man erliess in vereinzelten Fällen auch Zwangssterilisation. Wenn man bedenkt, dass damals Abtreibung ein Delikt war und schwer geahndet wurde, wird einem die Willkür der Administrativ Versorgungen noch deutlicher. -

Von einer Anhörung der Jugendlichen wurde rigoros Abstand genommen. Man könnte die Liste der Begründungen beliebig fortsetzten, doch langer Rede kurzer Sinn, die Behörden setzten sich den demokratischen- und rechtstaatlichen Prinzipien hinweg und handelten nach Gutdünken! - Die Folgen für die Betroffenen waren verheerend! Viele wurden psychisch und physisch gebrochen. Das Bewusstsein, nicht wie ein Bürger oder zukünftiger Bürger dieses Staates behandelt zu werden, sondern von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein, trieb viele, die Meisten ins Outside. Denn was für jeden Bürger gilt, was in Verfassung, Gesetzbüchern und Menschenrechtskonventionen festgelegt ist, wurde für all diese Opfer ausgekoppelt!

Es ist für die Betroffenen blanker Hohn, wenn Leute, die heute in selbstverständlicher Freiheit leben, Konkubinat, uneheliche Kinder, Partnerwechsel, Abtreibungen, etc., mit dem Finger auf sie zeigen, weil sie angeblich im Gefängnis gewesen seien. Niemand von ihnen muss sich mehr vor einer Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangskastration, Zwangsadoption und einer administrativen Versorgung fürchten. - weiterlesen …

 

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

Die Anlaufstelle administrativ versorgte Menschen 1942-1981 ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

© 2011 - Diese Website ist rechtlich geschützt.

Datenschutz