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Unrechts-Aspekte
Es geht darum, dass vielen jungen Frauen vom Staat Unrecht zugefügt wurde -
einfach unter verschiedenen Rechtstiteln. Bei all diesen drei Kategorien wurde viel Unrecht angetan. Sie alle verdienen, dass man sich öffentlich dafür entschuldigt.
Das Unrecht bleibt dasselbe:
Unverhältnismässige Strafe durch die Einweisung nach Hindelbank und anschliessende lebenslange Stigmatisierung:
- Kategorie 1: Administrativ-Versorgte nach kantonalem öffentlichem Recht:
Da konnte die Behörde eine Frau einfach so (ohne gerichtliche Überprüfung) nach Hindelbank
einweisen, wenn sie diese als arbeitsscheu oder mit liederlichem Lebenswandel behaftet einschätzte.
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Kategorie 2: Administrativ-Versorgte nach Zivilgesetzbuch:
Es musste bereits eine vormundschaftliche Massnahme bestehen (Beistandschaft oder Vormundschaft), damit die Behörde eine junge Frau nach diesem Rechtstitel nach Hindelbank einweisen konnte.
Sie konnte es aber wiederum in den meisten Kantonen ohne gerichtliche Überprüfung.
Einweisung nach Hindelbank bis zu drei Jahren.
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Kategorie 3: wegen geringfügiger Delikte nach Art. 89ff aStGB Verurteilte:
Das sind Frauen, die von einem Jugendgericht verurteilt wurden. Deren Taten unterstanden
eigentlich einer gerichtlichen Überprüfung. Doch wurden diese jungen Frauen wegen so
lächerlicher Taten in einem unfairen Verfahren (meist ohne Anhörung) zu sehr unverhältnismässigen
Strafen verurteilt: Einweisung nach Hindelbank oft als Massnahme nach Art. 89ff aStGB auf unbestimmte Zeit.
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info@administrativ-versorgte.ch
Wir freuen uns auf euch: Gina, Ursula,
Rita, Christina, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Liliane, Andy, Christoph, Bea, Erika, Vreni
Jenny, Angela, Madlen, Peter, Beatrice, Gina, Kikide, Ruth, Walter, Priska, Michael,
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Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen: Ab Beginn des Projekts März 2008 administrativ Versorgte 1942-1981.
Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben.
D.h. ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechsel, Telefongesprächen, SMS, Telefaxen etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden.
Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt.
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