Rosskastanie  

... weibliche Teenager zwischen 14 und 18 Jahren ...

 

1942–1981


... damit man nie vergisst, was man uns angetan hat ...

 
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Unrechts-Aspekte

Es geht darum, dass vielen jungen Frauen vom Staat Unrecht zugefügt wurde - einfach unter verschiedenen Rechtstiteln. Bei all diesen drei Kategorien wurde viel Unrecht angetan. Sie alle verdienen, dass man sich öffentlich dafür entschuldigt.

Das Unrecht bleibt dasselbe:
Unverhältnismässige Strafe durch die Einweisung nach Hindelbank und anschliessende lebenslange Stigmatisierung:

  1. Kategorie 1: Administrativ-Versorgte nach kantonalem öffentlichem Recht:
    Da konnte die Behörde eine Frau einfach so (ohne gerichtliche Überprüfung) nach Hindelbank einweisen, wenn sie diese als arbeitsscheu oder mit liederlichem Lebenswandel behaftet einschätzte.

  2. Kategorie 2: Administrativ-Versorgte nach Zivilgesetzbuch:
    Es musste bereits eine vormundschaftliche Massnahme bestehen (Beistandschaft oder Vormundschaft), damit die Behörde eine junge Frau nach diesem Rechtstitel nach Hindelbank einweisen konnte. Sie konnte es aber wiederum in den meisten Kantonen ohne gerichtliche Überprüfung. Einweisung nach Hindelbank bis zu drei Jahren.

  3. Kategorie 3: wegen geringfügiger Delikte nach Art. 89ff aStGB Verurteilte:
    Das sind Frauen, die von einem Jugendgericht verurteilt wurden. Deren Taten unterstanden eigentlich einer gerichtlichen Überprüfung. Doch wurden diese jungen Frauen wegen so lächerlicher Taten in einem unfairen Verfahren (meist ohne Anhörung) zu sehr unverhältnismässigen Strafen verurteilt: Einweisung nach Hindelbank oft als Massnahme nach Art. 89ff aStGB auf unbestimmte Zeit.


 

 


 
                     
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