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Was bedeutet Administrativ-Versorgte?

In der Frauenstrafanstalt Hindelbank wurden bis weit in die siebziger Jahre Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und auch Frauen untergebracht, die keine Straftat begangen hatten. Es genügte, wenn sie den Vormundschaftsbehörden negativ aufgefallen waren. Sie wurden in Administrativ-Verfahren ohne Gerichtsurteil und meist ohne Anhörung in die Anstalt eingewiesen. So versorgte der Staat Drogensüchtige, Prostituierte oder auch einfach Frauen, wie etwa Ivana (Name der Redaktion bekannt), die in Hindelbank sass weil sie in ihrer Wohnung «Playboy»-Hefte herumliegen liess, die auch Minderjährige sehen konnten. Auch Männer wurden weggesperrt, ohne dass sie ein Delikt begangen hatten – das Verdikt «arbeitsscheu» genügte. Sie konnten sich aber im Gegensatz zu einem Kriminellen nicht einmal vor einem Gericht rechtfertigen und waren den Behörden schutzlos ausgeliefert.

 

Wie viele Administrativ-Versorgte gibt es gesamtschweizerisch?

Hinter dieser Frage stehen Tausende von Frauen- und Männerschicksalen.
Die jüngere Geschichte des Vormundschaftswesens ist weitgehend unerforscht. Erst die administrative Versorgung wird historisch aufgearbeitet. Tanja Rietmann, Historikerin, hat die Zahlen für den Kanton Bern, und zwar für die Versorgungen gemäss kantonal-öffentlichem Recht, zusammengetragen. Die Quellenlage ist jedoch sehr schlecht: von den 2700 im Kanton Bern zwischen 1942 und 1981 Administrativ-Versorgten sind nur noch 207 Dossiers vorhanden. Der Rest wurde vernichtet.

Die Zahl der Administrativ-Versorgten zu ermitteln ist sehr aufwändig, da die Versorgungen kantonal geregelt waren. Es gilt 26 verschiedene Kantone zu untersuchen. Des Weiteren wurden die Versorgungen sowohl über das Privatrecht (Vormundschaftsrecht) als auch über das kantonal-öffentliche Recht verfügt. Die Zahlen müssen aus verschiedenen Verwaltungsberichten zusammengetragen werden. Dies ist eine Arbeit, die noch zu leisten ist.

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Erna, Hans-Jürg, Liliane, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, René, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen

Ab Beginn des Projekts März 2008 administrativ Versorgte 1942-1981. Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. D.h. ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechsel, Telefongesprächen, SMS, Telefaxen etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden.
Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt.

 

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