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Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Frauen- und Männer-Schicksale

 

Mili Der lange Leidensweg mit den Behörden

Roger 1976-1984 weggesperrt ins Landerziehungsheim Albisbrunn/ZH

Mireille Ein Zeitdokument - das Leben als Verdingkind.

Cédric Victimes de mesures de Coercition à des fins d'assistance et d'autres Placements

Beat 1966 mit 14 Jahren weggesperrt in die Erziehungsanstalt Knuttwil/LU

Rita 1962 mit 16 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Christina 1976 mit 19 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Ursula 1967 mit 17 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Fabio 1969 weggesperrt in der Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain/TG

Christof 1976 mit 16 Jahren weggesperrt nach Dietisberg/BL

Roland seit frühester Kindheit verdingt und weggesperrt

Sylvia 1957 mit 16-18 Jahren weggesperrt ins Lorryheim/BE

Landa 1971 mit 19 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Laurore 1969 à 19 ans à l'hôpital psychiatrique de Cery/LS

Esther 1970 mit 19 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Liliane 1967 mit 18 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Hans-Jörg 1973 mit 20 Jahren weggesperrt in die Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain/TG

Madlen 1967 mit 17 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Beatrice 1965 mit 18 weggesperrt nach Hindelbank/BE

Margrith 1967 administrative Festnahme – Bezirksgefängnis Horgen

Verona 1973 mit 19 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Marianne 1969 mit 18 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

René Mitte der 50er weggesperrt in die Erziehungsanstalt Landheim Brüttisellen

Philippe 1969 mit 16 Jahren weggesperrt ins Arbeitslager in Diesse/JU

Mara 1973 mit 19 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Graziella 1983 mit 20 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE

Kurt 1959 mit 16 Jahren weggesperrt in die Arbeitserziehungsanstalt Aarburg (nächstens)

Lydia 1972 mit 18 Jahren weggesperrt nach Hindelbank/BE (nächstens)

 

 

Für den Inhalt der vorstehenden Berichte sind ausschliesslich die Autoren verantwortlich.


Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

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